Egal was Sie verkaufen: es sollte in jedem Fall gut verpackt sein!

Gordon Adams informiert

Markennamen als Keywords
in Metatags und AdWords verboten

Immer Häufiger versuchen Unternehmen Ihre Produkte über die Markennamen anderer Hersteller zu vermarkten. Mittlerweile häufig angetroffene Methode: Die Metadaten* der Internetseiten der Unternehmen, die mit den geschützten Markennamen werben, sind gespickt mit den Markennamen des Wettbewerbes.

Dies führt häufig dazu, dass die "Treffer" der Suchmaschinen vielfach Anbieter anzeigen, die weder das gesucht Produkt selbst oder die gesuchte Marke, noch mit dem Produkt im engeren Sinn etwas gemein haben. Im Mai 2006 hat das Bundesgerichtshof hier Klarheit geschaffen und entschieden, dass es eine Markenverletzung (markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich) darstellt, geschützte Marken eines anderen Anbieters im eigenen Quelltext als Metatag zu verstecken.

Auch die Werbeform AdWords** ist für einen solchen Missbrauch anfällig. Bewirbt zum Beispiel ein Unternehmen nicht nur Keywords, die mit den eigenen Produkten und Leistungen im Zusammenhang stehen, sondern darüber hinaus auch marktbekannte und -relevante Markennamen seiner Wettbewerber, so erscheint seine Werbeanzeige jedes Mal dann, wenn ein Internetnutzer die Marke oder den Namen des Wettbewerbers in die Suchmaschine eingibt.




* Metadaten sind unter anderen die im Quelltext einer jeden Homepage hinterlegten Schlagwörter, die nur von den Suchmaschinen ausgelesen werden und zu einer entsprechenden Trefferanzeige bei Eingabe des jeweiligen Suchbegriffs führen.

** Unternehmen bekommen hier die Möglichkeit bestimmte Schlagwörter bei Suchmaschinen zu bewerben und werden neben den normalen Suchergebnissen in einer extra Spalte angezeigt. Die Rangfolge dieser Werbeeinträge richtet sich nicht nach Relevanz der Suchergebnisse, sondern nach dem Preis, den die werbenden Unternehmen bereits sind zu zahlen.


Die Kreativagentur Gordon Adams empfiehlt die Verwendung des Firefox oder Opera als Browser.